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Einführung in China Maritime Court

Einführung in China Maritime Court

Das China Maritime Court ist eines der spezialisierten Volksgerichte in China, das ein spezialisiertes Gericht für die Behandlung von maritimen und kommerziellen Fällen ist. Nach dem Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Einrichtung von Seegerichten in Küstenhäfen und der Entscheidung des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Einrichtung von Seegerichten im November 1984 hat China Seegerichte in Städten wie Shanghai, Tianjin, Guangzhou, Qingdao, Dalian und Wuhan eingerichtet. Er setzt sich aus einem Dekan, Vizepräsidenten, Chefrichtern, stellvertretenden Chefrichtern und mehreren Richtern zusammen und hat einen Gerichtsausschuss. Es verfügt über ein Seegericht und ein Seegericht, die in erster Instanz Seesachen und Seesachen zuständig sind. Der Umfang seiner Sammlung umfasst die folgenden Fälle zwischen chinesischen juristischen Personen und Staatsangehörigen, zwischen chinesischen juristischen Personen und Staatsangehörigen und ausländischen oder regionalen juristischen Personen und Staatsangehörigen sowie zwischen ausländischen oder regionalen juristischen Personen und Staatsangehörigen: (1) Streitigkeiten über Seeverkehrsverletzungen; (2) Streitfälle über Seeverträge; (3) sonstige maritime und handelsrechtliche Fälle; (4) Strafverfolgungsfälle im Seeverkehr; (5) Meeresschutzfälle. Die Zuständigkeit des Seegerichts wird vom Obersten Volksgericht auf der Grundlage der Verteilungsmerkmale der chinesischen Seegebiete und Häfen festgelegt und ist nicht durch Landverwaltungsabteilungen begrenzt. Die Prozessarbeit von Seegerichten und zwischengeschalteten Gerichten auf derselben Ebene wird vom höheren Volksgericht des Ortes überwacht, an dem sie ihren Sitz haben, und ihre Berufungsverfahren unterliegen der Zuständigkeit des höheren Volksgerichts.

 

Zuständigkeitsmerkmale

1. Die Gerichtsbarkeit für Seestreitigkeiten ist spezifisch.

2. Die Gerichtsbarkeit für Seestreitigkeiten hat ausländischen Charakter.

3. Die Gerichtsbarkeit für Seestreitigkeiten beruht nicht auf Verwaltungsspaltung.

Zuständigkeitsebene

Die Zuständigkeit für maritime Rechtsstreitigkeiten bezieht sich auf die Arbeits- und Autoritätsteilung zwischen dem Seegericht und dem übergeordneten Gericht bei der Annahme erster Instanz maritimer Fälle. Es löst die vertikale Arbeitsteilung innerhalb des Gerichts für die Annahme erster Instanz maritimer Fälle.

Im Gegensatz zum „Vier-Stufen-, Zwei-Instanzen- und Endurteilssystem“ in allgemeinen Zivilsachen ist die Prozessebene von Seesachen das „Drei-Stufen-, Zwei-Instanzen- und Endurteilssystem“, das sich auf die Seegerichte, die höheren Volksgerichte, in denen sich die Seegerichte befinden, und den Obersten Volksgerichtshof bezieht. Je nach Art, Gegenstand und Ausmaß der sozialen Auswirkungen von Seesachen können das Obergericht und das Oberste Volksgericht am Sitz des Seegerichts Seesachen erstinstanzliche Seesachen annehmen. Um Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern und Seestreitigkeiten beizulegen, haben verschiedene Seegerichte sukzessive entsandte Agenturen und entsandte Gerichte in großen Küstenhäfen eingerichtet. Das Seegericht setzt sich aus einem internen Seegerichtshof, einem Seegerichtshof und einem entsandten Gericht zusammen, das erstinstanzliche Seerechtssachen verhandelt.

 

Zuständigkeitsbereich

Besondere territoriale Zuständigkeit in Seestreitigkeiten bezieht sich auf die Zuständigkeit, die aufgrund des Ortes des Streitgegenstandes oder des Ortes, an dem maritime Tatsachen eintreten, unter Berücksichtigung des Wohnsitzes des Beklagten bestimmt wird. Mit Ausnahme von Einzelfällen wie allgemeiner Durchschnitts- und Rettungsentschädigung können die meisten Fälle unter besonderer territorialer Zuständigkeit in Seestreitigkeiten der Zuständigkeit des Seegerichts am Wohnsitz des Beklagten unterliegen.

Die Merkmale maritimer Fälle, wie mehrere ausländische Faktoren, eine breite Abdeckung, eine starke fachliche und technische Expertise und der Fluss von Rechtsstreitigkeiten, bestimmen, dass Seestreitigkeiten nur durch Anwendung einer besonderen territorialen Zuständigkeit auf die meisten Seestreitigkeiten wissenschaftlicher und effizienter gelöst werden können und die legitimen Rechte und Interessen aller Parteien geschützt werden. Vor diesem Hintergrund enthält Artikel 6 Absatz 2 des Seeprozessrechts detailliertere Bestimmungen über die besondere territoriale Zuständigkeit von Seesachen als das Zivilprozessrecht.

 

Ausschließliche Zuständigkeit

Ausschließliche Zuständigkeit in Seestreitigkeiten bezieht sich auf die Rechtsvorschrift, dass bestimmte Seestreitigkeiten nur der Zuständigkeit bestimmter Seegerichte unterliegen können. Die ausschließliche Zuständigkeit von Seestreitigkeiten hat eine starke Ausschließlichkeit, ausgenommen die Zuständigkeit ausländischer Gerichte und nicht maritimer Gerichte in Fällen sowie die Zuständigkeit anderer inländischer Seegerichte.

Die ausschließliche Zuständigkeit in Seestreitigkeiten unterscheidet sich von der spezialisierten Zuständigkeit in Seestreitigkeiten. Die besondere Zuständigkeit für Seestreitigkeiten bezieht sich auf den qualitativen Charakter der Seestreitigkeitsgerichtsbarkeit, was bedeutet, dass Seestreitigkeiten der besonderen Zuständigkeit der Seegerichte unterliegen sollten; Die ausschließliche Zuständigkeit in Seestreitigkeiten ist ein wichtiger Bestandteil der spezialisierten Zuständigkeit, die sich auf Fälle mit besonderen Merkmalen in Seestreitigkeiten bezieht, die nur der Zuständigkeit bestimmter Seegerichte unterliegen können.

 

Zuständigkeit des Abkommens

Gerichtsbarkeit Seestreitigkeitsvereinbarungen bezeichnet die Vereinbarung der Parteien im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, dass ein Gericht über ihren Streitfall entscheidet, um die Zuständigkeit anderer Gerichte auszuschließen und Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern. Die Zuständigkeit für Seestreitigkeiten kann in allgemeine Vertragszuständigkeit, besondere Vertragszuständigkeit und implizite Vertragszuständigkeit unterteilt werden. Allgemeine Vertragsgerichtsbarkeit und stillschweigende Vertragsgerichtsbarkeit sind international weithin anerkannte Grundsätze der Gerichtsbarkeit. Das Sonderprozessrecht für Seestreitigkeiten enthält keine umfassenden Bestimmungen über die Zuständigkeit durch Vereinbarung, sondern nur Bestimmungen über die besondere Zuständigkeit durch Vereinbarung.

 

Umfang der Annahme von Fällen

Nach den Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs 2016 über den Umfang der Annahme von Rechtssachen durch Seegerichte umfasst der Anwendungsbereich der Annahme von Rechtssachen durch Seegerichte fünf Kategorien:

Kontroverse über Meeresdelikte

1. Streitigkeiten über die Haftung für Schiffskollisionsschäden, einschließlich Streitigkeiten über die Haftung für indirekte Kollisionen wie Wellenschäden;

2. Streitigkeiten über die Haftung für Schäden, die durch Schiffe verursacht werden, die das Meer, schiffbare Gewässer, Häfen und ihre Onshore-Einrichtungen oder anderes Eigentum berühren, einschließlich Streitigkeiten über die Haftung für Schäden, die durch Schiffe verursacht werden, die Einrichtungen wie Docks, Wellenbrecher, Piers, Schleusen, Brücken, Navigationshilfen, Bohrplattformen usw. berühren;

3. Streitigkeiten über die Haftung für Schäden an Einrichtungen oder anderen Gegenständen, die in der Luft oder auf dem Meeresboden oder schiffbaren Gewässern installiert sind, aufgrund von Schiffsschäden;

4. Streitigkeiten über die Haftung für Schäden, die durch die Einleitung, Leckage, Ablagerung von Öl, Abwasser oder anderen schädlichen Substanzen von Schiffen verursacht werden, die zu Wasserverschmutzung oder Schäden an anderen Schiffen, Waren und anderem Eigentum führen;

5. Streitigkeiten über die Haftung für Schäden an Fischerei- und Aquakulturanlagen und aquatischen Produkten, die durch die Schifffahrt oder den Betrieb von Schiffen verursacht werden;

6. Fälle von Haftungsstreitigkeiten, die sich aus versunkenen Schiffen und Schutt sowie deren Wracks und Abfällen sowie temporären oder dauerhaften Einrichtungen und Anlagen im Meer oder in schiffbaren Gewässern ergeben, die die Schifffahrt von Schiffen beeinträchtigen und Schäden an Schiffen, Waren und anderem Eigentum sowie Personenschäden verursachen;

7. Fälle von Haftungsstreitigkeiten, die sich aus Tätigkeiten wie Navigation, Betrieb und Betrieb von Schiffen ergeben, die die Persönlichkeitsrechte und Interessen anderer verletzen;

8. Haftungsansprüche im Zusammenhang mit rechtswidrigem Festhalten oder Festhalten von Schiffen, Fracht an Bord, Schiffsmaterial, Treibstoff und Ersatzteilen;

9. Fälle von Produkthaftungsstreitigkeiten aufgrund von Mängeln an Schlüsselkomponenten und Spezialgegenständen, die für die Schiffstechnik bereitgestellt werden;

10. Sonstige Vertragsverletzungsverfahren im Seeverkehr.

Kontroverse über einen Seeverkehrsvertrag

11. Streitigkeiten über Schiffskaufverträge;

12. Streitigkeiten über Schiffsingenieurverträge;

13. Vertragsstreitigkeiten, die sich aus dem Unterauftragbau, dem Auftragsbau, der Anpassung, dem Kauf und dem Verkauf von Schlüsselkomponenten und Spezialstücken von Schiffen ergeben;

14. Streitigkeiten über Schiffsbauverträge (einschließlich Formen der Zugehörigkeit, Partnerschaft, Verträge usw.);

15. Streitigkeiten über Schiffsinspektionsverträge;

16. Streitigkeiten über Mietverträge für den Schiffsbau;

17. Streitigkeiten über Schiffsbetriebs- und Managementverträge (einschließlich Liegeplätze, Partnerschaften, Verträge usw.) und Kooperationsverträge für Schiffsrouten;

18. Streitigkeiten über Lieferverträge für Materialien, Kraftstoffe und Ersatzteile im Zusammenhang mit dem Betrieb bestimmter Schiffe;

19. Streitigkeiten über Schiffsagenturverträge;

20. Streitigkeiten über Schiffspilotenverträge;

21. Streitigkeiten über Schiffshypothekenverträge;

22. Streitigkeiten über Schiffscharterverträge (einschließlich Zeitcharterverträge, Bareboat-Charterverträge usw.);

23. Streitigkeiten über Schiffsfinanzierungsverträge;

24. Streitigkeiten über die Vergütung und Entschädigung für Personenschäden oder Todesfälle im Zusammenhang mit dem Boarding der Besatzung, Dienstleistungen an Bord und Rückführung im Rahmen von Besatzungsarbeitsverträgen und Arbeitsverträgen (einschließlich Entsendungsvereinbarungen der Besatzung);

25. Streitigkeiten über Verträge über die Beförderung von Gütern auf See und auf schiffbaren Gewässern, einschließlich internationaler multimodaler Beförderungsverträge, Land- und Wassertransportverträge, die Seesegmente betreffen;

26. Streitigkeiten über Verträge über die Beförderung von Personen und Gepäck auf See und in schiffbaren Gewässern;

27. Streitigkeiten über Speditionsverträge in See- und Seegewässern;

28. Streitigkeiten über Containermietverträge für den Transport auf See und schiffbaren Gewässern;

29. Streitigkeiten über Verträge über den Seeverkehr und die Schifffahrt;

30. Streitigkeiten über Schleppverträge in See- und Seegewässern;

31. Streitfälle über Fährtransportverträge;

32. Streitigkeiten über Verträge über Lagerung, Lagerung und Lagerung von Hafenladung;

33. Streitigkeiten über Garantieverträge wie Hypothek und Pfand für Hafenfracht;

34. Streitigkeiten über Verträge zur Überwachung von Pfandverpfändungen im Hafen;

35. Streitigkeiten über Verträge im Zusammenhang mit der Lagerung, Lagerung und Verwahrung von Seefrachtcontainern;

36. Streitigkeiten über Garantieverträge wie Hypothek und Verpfändung von Seefrachtcontainern;

37. Streitigkeiten über Leasingverträge für Seecontainer;

38. Streitigkeiten über Hafen- oder Dockleasingverträge;

39. Streitigkeiten über Hafen- oder Hafenbetrieb und -bewirtschaftungsverträge;

40. Streitigkeiten über Seeversicherungs- und Versicherungsverträge;

41. Versicherungsverträge und Schadensstreitigkeiten betreffend Schiffe und deren Betriebseinkommen, Waren und deren erwartete Gewinne, Besatzungslohne und sonstige Vergütungen sowie Haftung gegenüber Dritten in schiffbaren Gewässern;

42. Versicherungsvertragsstreitigkeiten betreffend Ausrüstung, Anlagen, erwartete Gewinne und Haftung gegenüber Dritten im Schiffbau;

43. Streitigkeiten über Versicherungsverträge im Zusammenhang mit Ausrüstungen und Einrichtungen für die Hafenproduktion und den Hafenbetrieb, erwarteten Gewinnen und Haftung Dritter als Versicherungssubjekte;

44. Streitigkeiten über Versicherungsverträge im Zusammenhang mit Ausrüstungen und Einrichtungen, die für Tätigkeiten wie Meeresfischerei, Meeresentwicklung und -nutzung und Schiffbau verwendet werden, sowie erwartete Gewinne und Haftung gegenüber Dritten als Versicherungssubjekte;

45. Versicherungsvertragsstreitigkeiten betreffend Ausrüstung und Einrichtungen, die für den Bau von schiffbaren Wassergebieten verwendet werden, erwartete Gewinne und Haftung gegenüber Dritten als Versicherungssubjekt;

46. Streitigkeiten über die Finanzierung von Leasingverträgen für Hafen- und Schiffsausrüstung und -einrichtungen;

47. Streitigkeiten über Garantieverträge wie Hypothek und Verpfändung von Hafen- und Schiffsausrüstung und -einrichtungen;

48. Fälle von Darlehensvertragsstreitigkeiten, die Schiffe, Seefrachtcontainer sowie Hafen- und Navigationsgeräte und -einrichtungen als Sicherheit betreffen, ausgenommen Fälle, in denen die Parteien nur wegen Darlehensvertragsstreitigkeiten klagen;

49. Streitigkeiten über Kreditverträge, die sich aus dem Kauf, Bau oder Betrieb bestimmter Schiffe ergeben;

50. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Garantien, unabhängigen Garantien, Akkreditiven und anderen damit verbundenen Forderungen im Zusammenhang mit Seetransport, Schiffskauf und -verkauf, Schiffstechnik sowie Hafenproduktion und -betrieb;

51. Streitigkeiten über Mediation oder Agenturverträge im Zusammenhang mit den Verträgen oder Verhaltensweisen, die in den Punkten 11 bis 50 oben aufgeführt sind;

52. Sonstige Streitigkeiten im Seeverkehr.

Streitigkeiten über Entwicklung und Nutzung und Umweltschutz

53. Streitigkeiten über die Exploration, Erschließung und den Transport von Energie- und Mineralressourcen im Meer und in schiffbaren Gewässern;

54. Streitigkeiten über Meerwasserentsalzung und umfassende Nutzung;

55. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Meeres- und Schifffahrtsgebieten (einschließlich Unterwasserbaggern, Landgewinnung, Verlegung von Kabel oder Rohrleitungen sowie Bau von Docks, Werften, Bohrplattformen, künstlichen Inseln, Tunneln, Brücken usw.);

56. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung der Küstengebiete;

57. Streitfälle im Zusammenhang mit der Meeresforschung;

58. Fälle von Vertragsstreitigkeiten über Fangtätigkeiten (einschließlich Fischerei, Aquakultur usw.) in Meeres- und Seegewässern;

59. Streitigkeiten über die Finanzierung von Mietverträgen für Schiffsentwicklungs- und -nutzungsausrüstungen und -einrichtungen;

60. Streitigkeiten über Garantieverträge wie Hypothek und Verpfändung von Schiffsentwicklungs- und Nutzungsgeräten und -einrichtungen;

61. Fälle von Streitigkeiten über Darlehensverträge, die sich aus der Schaffung von Garantien für Ausrüstung und Einrichtungen für die Meeresentwicklung und -nutzung ergeben, ausgenommen Fälle, in denen die Parteien nur wegen Streitigkeiten über Darlehensverträge klagen;

62. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Garantien, unabhängigen Garantien, Akkreditiven und anderen damit zusammenhängenden Forderungen im Zusammenhang mit der Produktion und dem Betrieb des Seeverkehrs, wie dem Bau von Schiffs- und Schiffswasserbauprojekten und der Nutzung der Meeresressourcen;

63. Streitigkeiten über maritime Nutzungsrechte (einschließlich Vertragsstreitigkeiten, Übertragungs-, Hypotheken- und damit zusammenhängende Verletzungsstreitigkeiten), ausgenommen Streitigkeiten über Eigentumsrechte, die sich aus dem Antrag auf maritime Nutzungsrechte ergeben;

64. Streitigkeiten über Mediation oder Provisionsverträge im Zusammenhang mit den Verträgen oder Verhaltensweisen, die in den Punkten 53 bis 63 oben aufgeführt sind;

65. Streitigkeiten über die Haftung für Verschmutzung der Meeresumwelt und Schäden an der Meeresökologie;

66. Streitigkeiten über die Verantwortung für die Verschmutzung der Umwelt von schiffbaren Gewässern und die Schädigung der ökologischen Umwelt von schiffbaren Gewässern;

67. Sonstige Verletzungshaftungsstreitigkeiten und Streitigkeiten in benachbarten Beziehungen, die sich aus der Entwicklung und Nutzung von See- oder Schifffahrtsgewässern sowie dem Ingenieurbau ergeben.

Sonstige Seestreitigkeiten und Handelsstreitigkeiten

68. Streitigkeiten über Schiffseigentumsrechte wie Schiffseigentum, Schiffspriorität, Schiffspfandrecht und Schiffshypothek;

69. Streitigkeiten über Eigentums-, Zurückbehaltungs-, Hypotheken- und sonstige Eigentumsrechte an Hafengütern, Seefrachtcontainern und Hafenanlagen;

70. Eigentumsstreitigkeiten über Eigentums-, Zurückbehaltungs-, Hypotheken- und sonstige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung von Geräten und Einrichtungen im Meer und in schiffbaren Gewässern;

71. Streitigkeiten aus der Übertragung oder Verpfändung von Frachtscheinen;

72. Streitfälle über Seerettung;

73. Streitigkeiten über Bergung und Räumung von See- und Schifffahrtsgewässern;

74. Fälle allgemeiner durchschnittlicher Streitigkeiten;

75. Streitfälle im Hafenbetrieb;

76. Streitigkeiten über die Immobilienverwaltung in See- und Schifffahrtsgewässern ohne Grund;

77. Streitfälle über Seebetrug;

78. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versandmaklern und Versandderivatentransaktionen.

Verwaltungssachen im Seeverkehr

79. Verwaltungsstreitigkeiten, die wegen Unzufriedenheit mit Verwaltungsmaßnahmen der Seeverwaltungsbehörden eingereicht werden, die Schiffe, Waren, Ausrüstungen und Einrichtungen, Schiffscontainer und anderes Eigentum auf See, schiffbaren Gewässern oder Häfen betreffen;

80. Verwaltungsstreitigkeiten wegen Unzufriedenheit mit Verwaltungsmaßnahmen der Seeverwaltungsbehörden hinsichtlich Qualifikationen und Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit See- und Schifffahrtsbetrieben, damit zusammenhängenden Hilfstätigkeiten, Spedition, Besatzungskompetenz und Boardingdiensten usw.

81. Verwaltungsstreitigkeiten, die wegen Unzufriedenheit mit Verwaltungsmaßnahmen der Seeverwaltungsbehörden eingereicht werden, die die Entwicklung und Nutzung von Meeres- und Schifffahrtsgewässern, die Fischerei, den Schutz von Umwelt- und ökologischen Ressourcen und andere Tätigkeiten betreffen;

82. Verwaltungsstreitigkeiten, die von den zuständigen Seeverwaltungsbehörden eingereicht wurden, weil sie die Erfüllung der in den vorstehenden Ziffern 79 bis 81 genannten Verwaltungsaufgaben verweigerten oder nicht geantwortet haben;

83. Fälle, in denen die einschlägigen Seeverwaltungsorgane und ihr Personal Verwaltungshandlungen gemäß den Ziffern 79 bis 81 ausführen oder entsprechende Verwaltungsbefugnisse ausüben, die ihre legitimen Rechte und Interessen verletzen, und die zuständigen Verwaltungsorgane auffordern, die staatliche Entschädigungshaftung zu übernehmen;

84. Fälle, in denen die einschlägigen Seeverwaltungsorgane und ihr Personal Verwaltungsakte gemäß den vorstehenden Ziffern 79 bis 81 ausführen oder entsprechende Verwaltungsbefugnisse ausüben, die ihre legitimen Rechte und Interessen beeinträchtigen, und die zuständigen Verwaltungsorgane auffordern, nationale Entschädigungsverpflichtungen zu übernehmen;

85. Fälle im Zusammenhang mit Seeverwaltungsbehörden, die eine Zwangsvollstreckung gemäß dem unter den Ziffern 79 bis 81 genannten Recht für Verwaltungsakte beantragen.

Sonderverfahren im Seeverkehr

86. Fälle, in denen die Wirksamkeit von Seeschiedsvereinbarungen anerkannt werden soll;

87. Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Seeschiedssprüche, Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von Seeschiedssprüchen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macao und der Region Taiwan sowie Anträge auf Vollstreckung oder Widerruf inländischer Seeschiedssprüche;

88. Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von Seeurteilen ausländischer Gerichte sowie Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von Seeurteilen der Gerichte der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macao und der Region Taiwan;

89. Anträge auf Feststellung des Eigentums an Immobilien in See- und Seegewässern;

90. Anträge auf bedingungslose Bewirtschaftung von Eigentum in See- und Seegewässern;

91. Fälle des Antrags auf Erklärung des Verschwindens oder Todes aufgrund von Tätigkeiten oder Unfällen in See- oder Seegewässern;

92. Anträge auf Beschlagnahme von Schiffen, Fracht, Materialien, Treibstoffen oder sonstigem Eigentum in Seestreitigkeiten vor Einreichung einer Klage;

93. Fälle von Haftungsstreitigkeiten, die sich aus Fehlern im Antrag auf Eigentumserhaltung durch Seeklager oder einem übermäßig hohen Betrag der geforderten Garantien ergeben;

94. Antrag auf einstweilige Verfügung im Seeverkehr;

95. Antrag auf Beweissicherung im Seeverkehr;

96. Fälle von Haftungsstreitigkeiten, die sich aus einer fehlerhaften Beantragung von einstweiligen Anordnungen im Seeverkehr und der Bewahrung von maritimen Beweismitteln ergeben;

97. Antrag auf Zahlungsauftrag in Seestreitigkeiten;

98. Antrag auf öffentliche Bekanntmachung und Mahnung von Seestreitigkeiten;

99. Antrag auf Einrichtung eines Haftungsbeschränkungsfonds für Seeschäden (einschließlich eines Haftungsbeschränkungsfonds für Ölverschmutzung);

100. Schuldenregistrierungs- und Entschädigungsfälle im Zusammenhang mit der Versteigerung von Schiffen oder der Einrichtung von Fonds zur Begrenzung der Haftung für Seeschäden (einschließlich Fonds zur Begrenzung der Haftung für Ölverschmutzung);

Lawyer Liang Shuai