inggao Fafa [2023] Nr. 2339
Das erste, zweite, dritte und vierte Zwischengericht der Stadt, das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum und das Pekinger Finanzgericht; Beijing Internet Court, Volksgerichte aller Bezirke; Alle Abteilungen des Obersten Volksgerichts:
Um die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts über mehrere Fragen bezüglich der Gerichtsbarkeit ausländischer Zivil- und Handelssachen“ (Fa Shi [2022] Nr. 18) umzusetzen, den Gerichtsstandsmechanismus ausländischer verwandter Fälle zu optimieren, die Qualität und Effizienz ausländischer verwandter Prozesse vor Pekinger Gerichten zu verbessern und der Entwicklung des Kapitals in der neuen Ära besser zu dienen, wurde die Aufteilung der Zuständigkeit für einige ausländische verwandte Fälle nach Diskussion und Genehmigung durch den Gerichtsausschuss des städtischen Oberlandesgerichts wie folgt angepasst:
1,Das Niveau der Zuständigkeit der Pekinger Gerichte über ausländische Handelssachen, ausländische Zivilsachen, sowie ausländische investierte Unternehmen Gründung, Kapitaleinlage, Bestätigung der Aktionärsqualifizierung, Verteilung der Gewinne, Fusion, Spaltung, Auflösung und andere zivil- und handelsrechtliche Fälle im Zusammenhang mit dem Unternehmen, und Zivil- und Handelssachen, in denen eine Partei ein ausländisches Unternehmen ist:
(1) Für ausländische Zivil- und Handelssachen in erster Instanz sind Basisgerichte zuständig, es sei denn, in Gesetzen und gerichtlichen Auslegungen ist etwas anderes vorgesehen.
(2) Das Vierte Mittlere Volksgericht der Gemeinde Peking hat zentrale Zuständigkeit für die folgenden ausländischen Zivil- und Handelssachen erster Instanz, die unter die Zuständigkeit des Mittleren Volksgerichts dieser Gemeinde fallen sollten:
(1) Ausländische Zivil- und Handelssachen mit einem Prozessbetrag von über 40 Millionen Yuan (einschließlich des Hauptbetrags);
(2) Ausländische Zivil- und Handelssachen mit komplexen Umständen oder einer Vielzahl von Beteiligten;
(3) Andere ausländische Zivil- und Handelssachen mit erheblichen Auswirkungen in dieser Stadt;
(4) Bestehen in Gesetzen und gerichtlichen Auslegungen andere Bestimmungen über die Zuständigkeit der zwischengeschalteten Gerichte in erster Instanz in ausländischen Zivil- und Handelssachen, so sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
(3) Das Municipal High People’s Court ist zuständig für erste Instanz ausländische Zivil- und Handelssachen mit einem Rechtsstreit von 5 Milliarden RMB oder mehr (einschließlich dieser Zahl) oder anderen erheblichen Auswirkungen in seiner Zuständigkeit.
2,Die ausländischen Zivil- und Handelssachen gemäß Artikel 1 dieser Bekanntmachung, die zuerst von verschiedenen Basisgerichten in Peking verhandelt werden, unterliegen der zentralisierten Zuständigkeit des Vierten Mittleren Volksgerichts von Peking, sofern durch Gesetze und gerichtliche Auslegungen nichts anderes bestimmt ist.
3,Die Erhaltung und Vollstreckung von ausländischen Schiedsgerichten unter der Zuständigkeit der Pekinger Gerichte unterliegt der zentralisierten Zuständigkeit des Vierten Mittleren Volksgerichts von Peking.
4,Die Verwaltungssachen erster Instanz im Zusammenhang mit auswärtigen Angelegenheiten unter der Zuständigkeit der Pekinger Gerichte fallen unter die zentralisierte Zuständigkeit des Vierten Mittleren Volksgerichts von Peking.
5,Diese Mitteilung gilt nicht für Fälle, die Streitigkeiten über ausländische Rechte an geistigem Eigentum, Entschädigung für ausländische Umweltschäden, zivile Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Interesse im Zusammenhang mit ausländischer Umwelt, ausländische Insolvenzverfahren und andere Fälle betreffen, die der Gerichtsbarkeit unterliegen, wie anderweitig durch gerichtliche Auslegungen vorgesehen. Der Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile, ausländischer Schiedsgerichtsverfahren, ausländischer Umweltstreitigkeiten im öffentlichen Interesse und anderer ausländischer Rechtssachen unter der Zuständigkeit des Vierten Mittleren Volksgerichts in Peking unterliegt weiterhin der zentralen Zuständigkeit des Gerichts. Alle Arten von ausländischen Finanzfällen, die unter die Zuständigkeit des Pekinger Finanzgerichts fallen, unterliegen weiterhin der Zuständigkeit des Pekinger Finanzgerichts gemäß den Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs über die Zuständigkeit der Pekinger Finanzgerichtsverfahren.
6,Diese Mitteilung gilt für Erhaltungs- und Vollstreckungsfälle, die Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und Schiedssachen in Hongkong, Macao Special Administrative Region und Taiwan betreffen.
7,Diese Mitteilung tritt ab Januar 1,2024 in Kraft. Wenn die Parteien bereits vor Januar 1,2024 einen Antrag auf Einreichung beim Gericht eingereicht haben, wird das ursprünglich empfangende Gericht weiterhin prüfen, hören und vollstrecken. Die Zuständigkeit des Gerichts zweiter Instanz im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien ihre Anträge einreichen. Liegt die Einreichungsfrist vor Januar 1, 2024, so ist sie zuständig für das Zwischengericht mit der ursprünglichen Zuständigkeit. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den zuvor von diesem Gericht herausgegebenen Mitteilungen und Vorschriften und dieser Mitteilung ist diese Mitteilung maßgebend.
Oberstes Volksgericht Peking
Dezember 29th, 2023