1,Wie man Streitigkeiten über die Haftung für Schiffskollisionsschäden handhabt?
1. Die beteiligten Parteien sind in der Regel der Reeder oder Bareboat-Charterer.
2. Gerichtsstand: Unter der Gerichtsbarkeit des Seegerichts des Ortes, an dem die Kollision stattgefunden hat, des Ortes, an dem das kollidierende Schiff zuerst ankam, des Ortes, an dem das verletzende Schiff festgehalten wurde, und des Wohnsitzes des Beklagten.
3. Zur Strafverfolgung erforderliche Materialien (andere Materialien sind dieselben wie für allgemeine Seesachen):
(1) Beschwerde. Die Reklamation sollte Informationen über das Kollisionsschiff, den Kollisionsunfall und seine Folgen, die Methode der Haftung für Schäden, die durch den Kollisionsunfall verursacht wurden, und eine Erklärung der Berechnungsgrundlage enthalten.
(2) Relevantes Beweismaterial. Der Kläger muss Beweismaterialien wie Seeunfallberichte, Seeunfallberichte usw. vorlegen, die Kollisionsunfälle widerspiegeln können, und Beweismaterialien wie Versicherungsgutachten, die Schadensergebnisse widerspiegeln können. Der Kläger muss auch Schiffseigentumsbescheinigungen, Bareboat-Leasing-Zulassungsbescheinigungen und andere Schiffsinformationsnachweise vorlegen.
2,Wie man Streitigkeiten über Besatzungsarbeitsverträge handhabt?
1. Der Geltungsbereich der Annahme von Arbeitsverträgen für Besatzungsmitglieder durch das Seegericht umfasst Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung der Vergütung für Besatzungsmitglieder an Bord, Borddienste und Ausreiseentsendung.
2. Gerichtsstand: Jede Klage, die sich aus einem Arbeitsvertragsstreit mit Besatzungsmitgliedern auf einem Seeschiff ergibt, unterliegt der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Klägers, des Ortes, an dem der Vertrag unterzeichnet wird, des Ortes, an dem die Besatzungsmitglieder einsteigen oder aussteigen, und des Ortes, an dem sich der Wohnsitz des Beklagten befindet.
3. Wenn ein Besatzungsmitglied als Kläger Klage erhebt, muss es persönliche Ausweisdokumente (wie Haushaltsregisterbuch, Personalausweis usw.), Personalausweise (Qualifikationsbescheinigung für Besatzungsmitglied, Dienstbuch für Besatzungsmitglied usw.) und Beweismaterial vorlegen, das das Bestehen eines Arbeitsvertragsverhältnisses zwischen den Parteien belegt.
3,Wie Streitigkeiten über Verträge für den Transport von Waren auf dem Seeweg zu behandeln?
1. Zuständigkeit: Unter der Zuständigkeit des Seegerichts am Ursprungsort, Bestimmungsort, Wohnsitz des Beklagten und Hafen der Beförderung.
2. Zur Strafverfolgung vorzulegende Materialien: Beweise für das Bestehen eines Seefrachtvertrags zwischen den Parteien (wie Frachtbriefe, Frachtbriefe, Transportverträge usw.), Beweise für die Vertragsverletzung des Beklagten (z.
3. Im Streitfall über Container-Demurragegebühren sollten die Identität des Beklagten (Versenders, Empfänger oder sonstiger Zahlungspflichtiger), die vom Kläger geforderten Entgeltstandards für Container-Demurrage und der Zeitpunkt der Demurrage des betreffenden Containers geklärt werden.
4. Im Falle der Überlassung von Waren ohne Frachtbrief kann der Inhaber des ursprünglichen Frachtbriefs als Kläger verlangen, dass der Frachtführer die dadurch verursachte zivilrechtliche Haftung trägt. Der Kläger muss nachweisen, dass die Waren im Bestimmungshafen freigegeben oder entnommen wurden, sowie deren Verlust nachweisen.
4,Wie behandelt man Streitigkeiten über Seefrachtspeditionsverträge?
1. Gerichtsstand: Ist im Vertrag der Erfüllungsort festgelegt, so ist der vereinbarte Erfüllungsort der Erfüllungsort des Vertrages (der vereinbarte Gerichtsstand darf nicht gegen die Bestimmungen der hierarchischen Gerichtsbarkeit und der ausschließlichen Gerichtsbarkeit verstoßen). Besteht im Vertrag keine Vereinbarung oder unklare Vereinbarung über den Erfüllungsort und Gegenstand der Streitigkeit ist die Zahlungswährung, so ist der Ort, an dem sich die empfangende Währung befindet, der Ort der Vertragserfüllung; Sitz der Partei, die die Verpflichtung für andere Subjekte erfüllt, ist der Ort der Vertragserfüllung. Wird der Vertrag nicht tatsächlich erfüllt und hat keine Partei ihren Wohnsitz am vereinbarten Erfüllungsort, ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.
2. Der Umfang von Seefrachtvertragsstreitigkeiten: Streitigkeiten, die sich aus der Erbringung von Buchungs-, Zollanmeldungs-, Inspektions-, Inspektions- und Versicherungsdienstleistungen ergeben; Streitigkeiten, die sich aus der Bereitstellung von Verpackungen, Aufsicht, Entladung, Be- und Entladung von Containern, Verteilung und Transitdienstleistungen für Waren ergeben; Streitigkeiten, die sich aus der Vorbereitung, Lieferung relevanter Dokumente und Abrechnung der Kosten ergeben; Streitigkeiten, die sich aus der Erbringung von Lager- und Landtransportdienstleistungen ergeben; Streitigkeiten, die sich aus der Abwicklung anderer Seefrachtunternehmen ergeben.
3. Das Speditionsunternehmen muss als Kläger, der den Auftraggeber wegen der Forderung von Speditionsgebühren verklagt, Beweismaterialien vorlegen, die das Bestehen der anvertrauten Beziehung zwischen den beiden Parteien belegen (z.